Zusammenfassung: In der vorliegenden BMF-Information stellt das Finanzministerium klar, ob für Einmalkredite die für Lombarddarlehen normierte Gebührenbefreiung ebenso geltend ist. Gilt dies auch für wiederholt ausnutzbare Kredite?
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG