§ 22 BAO
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit Fragen zur Anerkennung von zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Verträgen zu befassen und stellte in diesem Zusammenhang klar, ob die für die Anerkennung im Abgabenrecht maßgeblichen Kriterien im Falle von juristischen Personen in gleichem Maße gelten.