§ 161 Abs 4 FinStrG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um Fragen zu einer gegen einen Einleitungsbescheid eingebrachten Administrativbeschwerde und die Entscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz.
VwGH 17.12.2009, 2009/16/0122
§ 161 Abs 4 FinStrG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um Fragen zu einer gegen einen Einleitungsbescheid eingebrachten Administrativbeschwerde und die Entscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz.
VwGH 17.12.2009, 2009/16/0122