Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen iZm der Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung zu befassen. Unklarheit herrschte darüber, in welchem Ausmaß die Aufwendungen für die Mietwohnung am Ort der Beschäftigung steuerlich abzugsfähig waren.
VwGH 26.5.2010, 2007/13/0095