§ 13 Abs 3 ZustG; § 16 Abs 5 ZustG
Unter welcher Voraussetzung gilt eine Ersatzzustellung als nicht bewirkt? Wann wird die Zustellung wirksam? Der VwGH nahm in der vorliegenden Entscheidung zu gegenständlichen Fragen Stellung.
VwGH 17.12.2009, 2009/16/0146