§ 82 Abs 1 FinStrG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, was bereits ausreicht, um ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
VwGH 20.1.2010, 2008/13/0042
§ 82 Abs 1 FinStrG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, was bereits ausreicht, um ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
VwGH 20.1.2010, 2008/13/0042