§ 33 Abs 1 FinStrG; § 33 Abs 2 lit a FinStrG
Unter Zuhilfenahme von mehreren praktischen Sachverhalten erörtert Wöber in seinem Beitrag, in welchem Verhältnis das Jahresdelikt nach § 33 Abs 1 FinStrG und das Umsatzsteuervoranmeldungsdelikt des § 33 Abs 2 lit a FinStrG zueinander stehen.