Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des VwGH aus dem Jänner 2010. Das Höchstgericht befand darin, ob auch jener Geschäftsführer, der nicht für die Besorgung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, zur Haftung für die Abgabenschulden der Gesellschaft herangezogen werden kann.
VwGH 20.1.2010, 2005/13/0086