§ 6 Abs 1 Wr Vergnügungssteuergesetz
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob es zur Feststellung der Vergnügungssteuerpflicht gem dem Wiener Vergnügungssteuergesetz für Sportwetten, die auf das Wettkampfresultat abzielen, darauf ankommt, dass sie als "halbe Wette" nach dem ABGB angesehen werden können.