§ 7 WAO
Der VwGH befand in gegenständlicher Entscheidung, inwieweit auch jener Geschäftsführer, der nicht für die Besorgung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, zur Haftung herangezogen werden kann.
VwGH 20.1.2010, 2005/13/0086
§ 7 WAO
Der VwGH befand in gegenständlicher Entscheidung, inwieweit auch jener Geschäftsführer, der nicht für die Besorgung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist, zur Haftung herangezogen werden kann.
VwGH 20.1.2010, 2005/13/0086