§ 200 Abs 2 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wann eine endgültige Abgabenfestsetzung eine vorläufige zu ersetzen hat und inwieweit die Abweichung des endgültigen Bescheides von dem zuvor erlassenen vorläufigen Bescheid zulässig ist.
VwGH 16.12.2009, 2009/15/0203