§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung ua mit der Beurteilung der Fremdüblichkeit eines Dienstverhältnisses zwischen Ehegatten zu befassen (idF ein Arzt und seine in der Gemeinschaftspraxis angestellte Ehefrau). Fragen stellten sich im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung des Dienstverhältnisses ua iZm einer Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit der Ehefrau und der Erteilung einer Pensionszusage.