§ 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die steuerliche Behandlung eines Fremdwährungsdarlehens, das während der Spekulationsfrist konvertiert wird in Schilling (Euro) oder in eine Währung, die über fixe Wechselkurse gleichgeschaltet ist zum Schilling (Euro).