§ 104 Abs 1 Wr AO
Der VwGH sprach sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend aus, welchen Gesetzeszweck der Verspätungszuschlag erfüllt und, was im Zuge der Ermessensübung zu berücksichtigen ist.
VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151
§ 104 Abs 1 Wr AO
Der VwGH sprach sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend aus, welchen Gesetzeszweck der Verspätungszuschlag erfüllt und, was im Zuge der Ermessensübung zu berücksichtigen ist.
VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151