§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, inwieweit Umstände, sofern sie nach dem Bilanzstichtag eintreten, für die Rechtsfolge der verdeckten Gewinnausschüttung von Bedeutung sind.
VwGH 25.11.2009, 2007/15/0196