Zusammenfassung: Der Steuerinsider macht sich über die Sinnhaftigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO Gedanken, bei der eine Gutschrift von 0,82 Euro festgestellt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO
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Zusammenfassung: Der Steuerinsider macht sich über die Sinnhaftigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO Gedanken, bei der eine Gutschrift von 0,82 Euro festgestellt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO
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