§ 21 Abs 3, 4 Sbg Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung
In gegenständlichem Verordnungsprüfungsverfahren hatte der VfGH eine in der Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung normierte Bestimmung betreffend die Kennzeichnungspflicht von Taxifahrzeugen zu prüfen, die auch als Mietwagen verwendet werden.