§ 5 Abs 1 VVG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Verwaltungsvollstreckung zu befassen.
VwGH 4.11.2009, 2009/17/0006; VwGH 2009/17/0192
§ 5 Abs 1 VVG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Verwaltungsvollstreckung zu befassen.
VwGH 4.11.2009, 2009/17/0006; VwGH 2009/17/0192