§§ 14 f Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz
Der VfGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Beschwerden zu befassen, die sich gegen die Bescheinigungen des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen über die erfolgreiche Teilnahme von Gesellschaften an der externen Qualitätsprüfung richteten.