§ 2 Abs 1 Stmk GemeindewasserleitungsG
Der VfGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob dann Gleichheitsrecht verletzt wird, wenn eine Anschlusspflicht bestimmt und ein Wasserleitungsbeitrag abzuführen ist für ein Gebäude, das keiner Wasserversorgung bedarf.
VfGH 23.6.2009, B 1134/08