Zusammenfassung: Kopf setzt sich in seinem Beitrag mit den seitens des Berufungssenats in der Berufungsentscheidung des UFS im April 2010 getroffenen Feststellungen auseinander im Hinblick auf die Betriebsprüfungen beim Großhandelsunternehmen METRO und das dabei sichergestellte Datenmaterial. Der Senat äußerte sich dabei ua im Hinblick auf die sog "verschränkten" Einkäufe bei METRO (Zusammenhang zwischen verbuchten Rechnungseinkäufen einerseits und nicht verbuchten Bareinkäufen andererseits), zu weiteren wichtigen Beweismitteln, zur Schätzungsbefugnis und zur Abgabenhinterziehung.