Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob trotz ordnungsgemäßer Aufzeichnungen im Kassenbuch, die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung berechtigt ist.
VwGH 20.1.2010, 2007/13/0034
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