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VfGH: Studienförderungsgesetz

RechtsprechungBearb. v. Dr. Eleonore Berchtold-OstermannSWK 2010, R 31 Heft 14 und 15 v. 15.5.2010

§ 52b Abs 4 4. Satz StudienförderungsG

Der VfGH hatte § 52 Abs 4 4. Satz Studienförderungsgesetz auf dessen Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung zu prüfen. Ist die verpflichtende Rückerstattung eines Studienabschluss-Stipendiums für den Fall, dass der Studierende über ein Einkommen aus Berufstätigkeit verfügt, gleichheitswidrig?

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