§ 20 Verwertungsgesellschaftengesetz
In gegenständlicher Entscheidung ging es um Streitfragen im Hinblick auf die Zuständigkeit des Urheberrechtssenats. Der VfGH stellte in diesem Zusammenhang fest, inwieweit es zu einer Verletzung des verfassungsgesetzlich gesicherten Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gekommen war.