§ 2 Abs 1, 8 und 9 KBGG; § 8 KBGG; § 9 Abs 3 KBGG; §§ 12 f KBGG; § 31 Abs 2 KBGG
Der VfGH hatte die im KBGG enthaltenen Regelungen zur Zuverdienstgrenze im Hinblick auf die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für die Freigrenze und die Grenzbeträge zu prüfen. Außerdem entschied er über die Verfassungskonformität der normierten Rückzahlungsverpflichtung für den Fall, dass die Zuverdienstgrenze respektive Freigrenze überschritten wird.