§ 26 Abs 1 FLAG; § 10 Abs 2 FLAG; § 2a Abs 2 FLAG; § 2 Abs 2 FLAG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen der Auszug eines Elternteils aus der (ehemals) gemeinsamen Wohnung im Hinblick auf die Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe hat, wenn zuvor der andere, anspruchsberechtigte Elternteil zugunsten des Ausgezogenen auf seinen Anspruch verzichtet hat und das Kind in der Wohnung weiter verbleibt.