Art 18 Abs 4 der 6. MwSt-RL (= 183 der RL 2006/112 )
Der EuGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob eine Einreichfrist im Ausmaß von 3 Jahren betreffend der Antrag auf Rückerstattung des zu Unrecht eingenommenen Überschusses an Mehrwertsteuer mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinen ist. Mit Anmerkungen der Verfasser.