§ 3 Abs 2 FLAG; § 26 Abs 2 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Rückforderung von Familienbeihilfe iVm dem Tatbestand des ständigen Aufenthalts zu befassen. Fragen stellten sich ua im Bezug auf den Anspruch auf Familienbeihilfe während eines noch anhängigen Asylverfahrens.