§ 188 Abs 1 Tir LAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend der Antrag auf Rückzahlung von Abgaben, die nicht rechtmäßig entrichtet und zwangsweise eingebracht wurden. Eignet sich ein diesbezüglicher Rückzahlungsantrag zu der Prüfung, ob die Festsetzung der Abgaben richtig erfolgt ist?