§ 12 Abs 1 Z 1 UStG ; § 12 Abs 3 UStG; § 6 Abs 2 UStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann der Vorsteuerabzug hinsichtlich eines beabsichtigten Grundstücksumsatzes möglich ist, in dem Fall, dass für den Umsatz zur Steuerpflicht optiert wird.