§ 2 Abs 8 FLAG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob Studierende aus dem Ausland Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen können, wenn sie lediglich zum Zwecke ihrer Ausbildung im Inland bleiben. Das Höchstgericht nahm dabei ua zu Fragen betreffend der Mittelpunkt der Lebensinteressen Stellung.