Zusammenfassung: In ihrem Beitrag widmen sich Dr. Tanzer und Dr. Unger mit Fragen betreffend das System FinanzOnline. Sind die technischen Möglichkeiten mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar? Muss sich dabei das bestehende Recht den technischen Gegebenheiten oder vielmehr die technischen Gegebenheiten dem bestehenden Recht unterwerfen? Die Verfasser gehen im Zusammenhang damit der Frage nach, ob es beim modernen Behördenweg über das System FinanzOnline einen Postenlauf nach § 108 Abs 3 BAO gibt und ob eine Fristverlängerung nach § 108 Abs 3 Satz 2 BAO auch bei dem elektronischen Verfahren zwischen der Finanz und den Parteien gilt.