Zusammenfassung: Der BFH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zu befassen und dabei ua zu klären, ob die Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft an eine neu errichtete beteiligungsidentische Kapitalgesellschaft, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich im Halten dieser Anteile bestand, als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.
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