§ 95 Abs 2 EStG; § 224 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob es sich bei der nicht zulässigen Geltendmachung einer Kapitalertragsteuergutschrift im Zuge des Erwerbs von Wertpapieren um eine objektive Pflichtverletzung handelt, die den Tatbestand der Haftung für Kapitalertragsteuer erfüllen würde. In wessen Ermessen liegt die Geltendmachung der Haftung?