§ 2 Abs 1 lit b FLAG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder zusteht, wenn sie sich in beruflicher Ausbildung oder in beruflicher Fortbildung befinden und aufgrund dessen ihren erlernten Beruf nicht ausüben können. Gilt eine Berufsausbildung auch dann als beendet, wenn an einem Arbeitsplatz eine zusätzliche Einschulung notwendig ist?