§ 17 GrEStG; § 26 GGG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Begünstigungsvorschrift des § 17 GrESt zu befassen. Kann die Aufhebung eines Rechtsgeschäfts im nach hinein, durch welches der Tatbestand einer Verkehrssteuer verwirklicht wurde, iZm der Steuerpflicht, die bereits entstanden ist, eine Änderung bedingen?