§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zur Festsetzung der Bemessungsgrundlage im Hinblick auf einen verglichen mit der ursprünglichen Mitzinsklage höherwertigen Vergleich zu befassen.
VwGH 23.10.2008, 2006/16/0090
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zur Festsetzung der Bemessungsgrundlage im Hinblick auf einen verglichen mit der ursprünglichen Mitzinsklage höherwertigen Vergleich zu befassen.
VwGH 23.10.2008, 2006/16/0090