§ 14 GGG
Der VwGH wiederholte in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung betreffend die Frage, welcher Wert bei Klagen auf Feststellung eines Geldbetrages (inkl der Forderungsfeststellung im Konkursfall) für die Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.
VwGH 23.10.2008, 2006/16/0046