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VwGH verlangt eigenen Feststellungsbescheid für jeden Gewinnermittlungszeitraum - Enden zwei Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr, sind zwei Bescheide notwendig

SteuernMag. Erich Schwaiger, UFS, Lehrbeauftragter an der Universität Salzburg, Vortragender an der Akademie der WirtschaftstreuhänderSWK 2009, S 947 Heft 32 v. 10.11.2009

§ 188 BAO; § 2 Abs 5 EStG; § 19 KStG

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