Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob die Erlöse aus Fischereipachtverträgen mit dem Normalsteuersatz zu besteuern sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 16 UStG
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Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob die Erlöse aus Fischereipachtverträgen mit dem Normalsteuersatz zu besteuern sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 16 UStG
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