VwGH verlangt eigenen Feststellungsbescheid für jeden Gewinnermittlungszeitraum - Enden zwei Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr, sind zwei Bescheide notwendig
SteuernMag. Erich Schwaiger, UFS, Lehrbeauftragter an der Universität Salzburg, Vortragender an der Akademie der WirtschaftstreuhänderSWK 2009, S 947 Heft 32 v. 10.11.2009