Zusammenfassung: Im Kurzbeitrag werden neben allgemeinen Informationen die für das Jahr 2010 geltenden Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen angegeben, die dann heranzuziehen sind, wenn keine Festsetzung der Unterhaltsleistungen seitens der Behörde erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen: LStR 2002, Rz 795 bis Rz 804