Art 73b (jetzt 56 EG); RL 77/799/EWG ; RL 92/12/EWG
Der EuGH hatte zu entscheiden, inwieweit Frankreich gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt, da es eine Steuerbefreiung für Grundeigentum von ausländischen juristischen Personen in Frankreich davon abhängig macht, dass ein gegenseitiges Amtshilfeabkommen oder ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit besteht.