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Getränkesteuer: keine Wiederaufnahme aufgrund des EuGH-Urteils in der Rs. Hermann - auch nicht in Tirol - Auch der VwGH verneint das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen

TagesfragenHon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold, Gesellschafter einer Rechtsanwalts-PartnerschaftSWK 2009, T 201 Heft 30 v. 20.10.2009

§ 226a Tir LAO; § 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG; § 303 Abs 1 lit c BAO; § 323a Abs 3 BAO; § 235 Abs 3 WAO

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