§ 9 Abs 1 BAO; § 248 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm einer Berufung zu befassen, die seitens eines zur Haftung Herangezogenen gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch ebenso wie gegen die Geltendmachung der Haftung eingebracht wird.
VwGH 24.3.2009, 2006/13/0156