Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich Min.-Rat Dr. Plückhahn und Mag. Schrottmeyer mit Fragen, die sich bei wiederholt begangenen, zeitlich zurückliegenden Finanzvergehen iZm dem Zeitraum, in dem Selbstanzeige zu erstatten ist, aufwerfen können. Die unterschiedliche Verjährung im Bereich des Finanzstraf- bzw Abgabenrechts kann dazu führen, dass Abgaben nicht mehr festgesetzt, Finanzvergehen im Zusammenhang damit aber durchaus geahndet werden können. Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit eine Selbstanzeige strafaufhebende Wirkung hat?