Zusammenfassung: In diesem Beitrag äußert sich der Autor noch einmal zu der in SWK-Heft 36/2008, S 1444 ff von ao. Univ.-Prof. Dr. Seiler vorgebrachten Meinung hinsichtlich der Verjährung der Strafbarkeit iZm einer vorsätzlichen Verletzung der Schenkungsmeldepflicht. Er erläutert, weshalb aus seiner Sicht der Rechtsauffassung Seilers zu widersprechen ist.