Zusammenfassung: Pülzl setzt sich in seinem Beitrag mit Fragen zum sog Sicherheitszuschlag auseinander, der als Element der Schätzung hinsichtlich der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen bei Verstößen gegen die Formvorschriften des § 131 BAO Anwendung findet. Pülzl erläutert zunächst das Wesen und den Anwendungsbereich des Sicherheitszuschlages, führt an, in welchen Fällen dieser verhängt werden kann und erläutert, auf welchen Zeitraum sich die Schätzungsberechtigung bezieht. Anschließend geht er der Frage nach, ob im Falle der Nichtaufbewahrung von Lieferscheinen und sog Schmierzetteln (über Bareinnahmen) ein Sicherheitszuschlag verhängt werden kann, wobei er hierbei ua erläutert, welche Aufschreibungen jeweils unter die Termini Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftpapiere und sonstige Unterlagen zu subsumieren sind.