Zusammenfassung: In seinem Beitrag widmet sich Ritz den durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz bedingten Neuerungen betreffend die Erhebung der KommSt seitens der Gemeinden. Er beleuchtet zunächst die Kommunalsteuer als Selbstberechungsabgabe, geht auf die Inhaltserfordernisse für Kommunalsteuerbescheide näher ein, erörtert die Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs 3 KommStG im Hinblick auf die nicht richtige Selbstberechnung der KommSt, die nicht erfolgte oder nicht vollständige Entrichtung der selbstberechneten KommSt und die Unterlassung der Selbstberechnung. Er führt an, unter welchen Voraussetzungen von der Erlassung eines Kommunalsteuerbescheides abgesehen werden kann und widmet sich abschließend Fragen betreffend die zusammengesetzte Festsetzung mehrerer Abgaben, wobei er auf Fragen betreffend die Zulässigkeit sog Sammelbescheide (kombinierte Bescheide) und die Zusammenfassung mehrerer Abgaben nach § 201 Abs 4 BAO näher eingeht.