§ 8 Abs 1 KStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, wann Rückstellungen, die für die Pensionsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers gebildet werden, als verdeckte Ausschüttungen gelten.
VwGH 4.3.2009, 2004/15/0135; VwGH 2004/15/0136